Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, in der zeichnerische und bildnerisch-praktische Fertigkeiten nachgewiesen werden. Die Vorlage einer Bewerbungsmappe ist dagegen nicht notwendig.
Ablauf:
Das Material für die künstlerische Arbeit wird von der Schule gestellt.