Schulvertrag

Der Vertrag wird zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Montessori-Verein Neuötting e.V. geschlossen. Vertragsgegenstand ist die schulische Erziehung und Unterrichtung nach den Grundsätzen von Maria Montessori an der privaten, staatlich genehmigten Montessori–Volksschule.
Die Erziehungsberechtigten sind zur Teilnahme an Elternabenden und schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Sie müssen sich mit der Montessori-Pädagogik vertraut machen, diese befürworten und unterstützen.
Vertragsdauer ist jeweils 1 Jahr, vom 1. August eines Jahres bis 31. Juli des Folgejahres. Kündigungsfrist ist 6 Monate zum Schuljahresende, bei Übertritt an eine weiterführende Schule verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Schulvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Eintritt des Schülers/der Schülerin gilt eine Probezeit bis zum Schulhalbjahr mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist.
Pro Schuljahr sollte jeder Elternteil 20 Arbeitsstunden einbringen. Falls dies nicht möglich ist, werden pro Stunde 15,- € in Rechnung gestellt.

Finanzen

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